Grundsätzlich besteht seit dem Inkrafttreten der DSGVO für alle Steuerpflichtigen ein gebundener Anspruch auf Akteneinsicht bei der Finanzbehörde (FG des Saarlandes, Beschluss vom 03. April 2019 – 2 K 1002/16)
Steuerstrafrecht
Grundsätzlich besteht seit dem Inkrafttreten der DSGVO für alle Steuerpflichtigen ein gebundener Anspruch auf Akteneinsicht bei der Finanzbehörde (FG des Saarlandes, Beschluss vom 03. April 2019 – 2 K 1002/16)