LSG Baden-Württemberg, Urteil v. 27.06.2017 – L 11 R 3853/16, NWB 43/2017, 3287, rkr.
Ein mit einer Unternehmensgesellschaft (UG) geschlossener Geschäftsbesorgungsvertrag, der nicht als Scheingeschäft nichtig ist, begründet kein abhängiges Beschäftigungsverhältnis mit dem Alleingesellschafter der UG.