LSG Baden-Württemberg, Urteil v. 29.06.2017 – L 10 R 592/17, BeckRS 2017, 115774, rkr.
Im Rahmen einer Betriebsprüfung darf sich der Rentenversicherungsträger allein auf Ermittlungsergebnisse der Zollverwaltungsbehörde stützen, die diese im Rahmen der Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung gewonnen hat, und braucht nicht selbst eine weitere eigene Betriebsprüfung durchzuführen.