In Fällen, in denen Lohnsteuer vom Arbeitgeber nicht oder nicht vollständig abgeführt wurde – typischerweise bei Schwarzarbeit oder Scheinselbständigkeit – stellt sich die Frage, ob nachträglich der Arbeitgeber oder der Arbeitnehmer für die als Lohnsteuer zu erhebende Einkommensteuer in Anspruch zu nehmen ist. Steuerschuldner ist der Arbeitnehmer, § 38 Abs. 2 S. 1 EStG, während …
„Reihenfolge der Inanspruchnahme bei der Lohnsteuerhaftung [R 42d.1 LStH 2017]“ weiterlesen