Keine Strafe ohne Gesetz

BGH, Beschluss vom 15.12.2021, 1 StR 342/21

Eine rückwirkende All­ge­mein­ver­bind­lich­keits­er­klä­rung kann zwar eine Ta­rif­bin­dung im So­zi­al­kas­sen­ver­fah­ren begründen. Eine strafrecht­li­che relevante Verpflichtung könne, so der BGH, damit aber nicht nach­träg­lich be­grün­det wer­den. Dem stehe der ver­fas­sungs­recht­li­che Grund­satz „nulla poena sine lege“ ent­ge­gen.

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