Steuerliche und strafrechtliche Behandlung von Stroh- und Hintermann

Der Beitrag behandelt die steuerrechtlichen und strafrechtlichen Konsequenzen der in der Praxis nicht selten anzutreffenden Konstellation, dass Gesellschaftsanteile treuhänderisch gehalten und die Geschäftsführung nur „auf dem Papier“ stattfindet, tatsächlich aber ein Dritter die Geschicke der Gesellschaft lenkt.

Fundstelle: PStR 2014, 83

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