Festsetzungsverjährung nach der Selbstanzeige zum Auslandsdepot

Der Beitrag befasst sich mit der Fragestellung, ob und für welche Veranlagungszeiträume nach einer strafbefreienden Selbstanzeige noch Festsetzungsverjährung eintreten kann. Besondere Beachtung finden dabei die Vorschriften der Ablaufhemmung nach § 171 Abs. 5 und Abs. 9 AO.

Fundstelle: AO-StB 2014, 130

Update: Mit seiner Entscheidung vom 04.08.2020 (VIII R 39/18) hat der BFH entschieden, dass eine Akontozahlung, die zur Unterbrechung des Zinslaufs sinnvoll erscheinen mag, eine Ablaufhemmung nach § 171 Abs. 14 AO auslöst.

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