OLG Düsseldorf, Urteil vom 6.03.2007, III – 5 Ss 226/06 –85/061, wistra 2007, 235 Eine Gesamtstrafe, die die Einsatzstrafe dreifach odermehr erhöht, überschreitet in aller Regel den Strafrahmen,den § 54 StGB dem Tatrichter zur Verfügung stellt. Hinweis auf BGHR StGB § 54 Abs. 1 Bemessung 8, 10, 12; BGH NStZ-RR 2003, 9; NStZ-RR 2005, 374, …
„Gesamtstrafe nicht höher als dreifache Einsatzstrafe“ weiterlesen